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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Datum der letzten Aktualisierung : 29. Oktober 2024.

ARTIKEL 1 - ALLGEMEINE KLAUSELN

 

Unsere Verkäufe unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegenüber allen Einkaufsbedingungen Vorrang haben, sofern wir nicht ausdrücklich und formell davon abweichen.

Die Tatsache, dass Sie eine Bestellung aufgeben, impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen Bedingungen, unter Ausschluss jedes anderen Dokuments, das keinen vertraglichen und schriftlichen Wert des Verkäufers hat und dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden kann, unabhängig davon, wann es ihm zur Kenntnis gebracht werden konnte.

Die Tatsache, dass sich der Verkäufer zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden Klauseln beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer der genannten Bedingungen ausgelegt werden. Im Folgenden wird Kikox Sàrl als Verkäufer bezeichnet.

ARTIKEL 2 - BESTELLUNG UND NACHBESTELLUNG

Jede Bestellung, die die Unterschrift des Käufers trägt, gilt nach einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Bestellung als vom Verkäufer endgültig angenommen. Die Annahme kann sich jedoch auch aus dem Versand der bestellten Produkte ergeben. Die Mindestbestellmenge für eine Implantation beträgt CHF. 5'000, ohne Steuern, für alle unsere Kollektionen, mit Ausnahme der Marken, die ein „Mono-Produkt“ anbieten. Keine unterzeichnete Bestellung kann vom Käufer ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers storniert oder geändert werden. Jede Bestellung, die nach einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Bestellung storniert wird, stellt einen Schaden dar, zu dessen Wiedergutmachung sich der Käufer durch die fällige Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50 % des Wertes der ursprünglichen Bestellung vor Steuern verpflichtet. Es wird keine Auftragsbestätigung an den Käufer gesendet, da die Bestellung allein verbindlich ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle höherer Gewalt laufende Verträge zu kündigen.

Nachbestellungen werden erst ab 10 Artikeln akzeptiert, abhängig vom tatsächlich verfügbaren Bestand, und die Lieferkosten werden mit CHF 20 pro Sendung berechnet.

ARTIKEL 3 - LIEFERUNG

Die Lieferfristen werden nur als Richtwerte angegeben. Im Falle einer Verzögerung ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen, es sei denn, er hat dem Verkäufer nach der auf dem Bestellschein angegebenen Frist eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein geschickt und die Ware wurde ihm nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt dieses Einschreibens geliefert.

In jedem Fall kann eine verspätete Lieferung nur zur Stornierung der noch zu liefernden Mengen führen, unter Ausschluss jeglicher Schäden, Zinsen und Strafzahlungen. Die Lieferkosten sind in unseren Preisen enthalten, mit Ausnahme von Nachbestellungen.

Die Waren reisen auf Risiko des Empfängers, auch durch Spediteure unserer Wahl.

ARTIKEL 4 - WARENEINGANG

 

Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geht das Eigentum an der Ware erst bei vollständiger Bezahlung des Preises auf den Käufer über.

Bei Nichtzahlung eines einfachen Bruchteils des Preises zum Fälligkeitsdatum kann der Verkäufer die gelieferten Waren zurücknehmen und den Verkauf auflösen. Der Käufer schuldet dann zum Ausgleich ihrer Wertminderung und des Schadens, den der Verkäufer durch die Auflösung des Verkaufs erleidet, eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Rechnungspreises, auf die gegebenenfalls geleistete Anzahlungen angerechnet werden. Die Waren müssen vom Käufer unverzüglich auf seine Kosten zurückgegeben werden.

Diese Bestimmungen verhindern jedoch nicht, dass die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung der verkauften Waren sowie die Gefahr von Schäden, die sie verursachen können, auf den Käufer übergeht, sobald die Waren die Fabriken oder Lager des Verkäufers verlassen haben. Der Käufer verpflichtet sich daher, für diese Risiken jede angemessene Garantie bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft zu unterzeichnen und diese Unterzeichnung auf einfache Anfrage zu belegen.

Gemäß dem Gesetz kann der Verkäufer im Falle eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation des Käufers die Waren zurückfordern.

Die Klauseln dieses Artikels, die als Garantie im ausschließlichen Interesse des Verkäufers vereinbart wurden, können nur von ihm geltend gemacht werden. Der Käufer kann sich in keinem Fall darauf berufen, um dem Verkäufer die Rücknahme der unbezahlten Waren zu verweigern.

ARTIKEL 5 - ZAHLUNG

Bei jeder Lieferung wird eine Rechnung in CHF ausgestellt, die zum Zeitpunkt der Lieferung ausgehändigt wird. Bestellungen zwischen CHF 5'000 und 10'000 werden zu 30% spätestens 14 Tage nach dem Bestelldatum bezahlt und zu 50% für alle Bestellungen über CHF 10'000. Auf Anzahlungen kann ein Skonto von -3% abgezogen werden.

Die Zahlung erfolgt netto innerhalb von 30 Tagen; Lieferdatum; per Banküberweisung ausschliesslich auf Rechnungen mit QR-Codes. Wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt, wird ein prozentualer Skonto (standardmäßig 3%) in Form eines Rabatts gewährt, der vom Nettorechnungswert abgezogen wird; dies wird auf dem Bestellformular zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart und eingetragen. Dieser prozentuale Nachlass, der in Form eines Skontos angeboten wird, wird in Abhängigkeit von den in jeder Saison bestellten Mengen gewährt. Als Zahlung im Sinne dieses Artikels gilt nicht die bloße Übergabe eines Wechsels oder Schecks, die eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet, sondern deren Begleichung am vereinbarten Fälligkeitstermin. Bei Nichtzahlung an einem beliebigen Fälligkeitstermin werden die anderen Fälligkeitstermine sofort fällig.

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung zum vereinbarten Termin wird eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung erhoben. Wenn die Zahlung nach der zweiten und letzten Mahnung immer noch nicht erfolgt ist, behalten wir uns das Recht vor, ein Betreibungsverfahren einzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers, ebenso wie alle anderen Bankgebühren, die durch die Einlösung von Banküberweisungen, Wechseln, Eigenwechseln, Akkreditiven oder Schecks entstehen könnten.

Im Falle einer gerichtlichen Klage kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen oder Lieferungen stornieren oder aussetzen, unbeschadet aller anderen Rechtsmittel.

Die Anwendung der Klauseln dieses Artikels durch den Verkäufer bedeutet keinen Verzicht seinerseits auf die spätere Ausübung der Rechte, die sich aus seinem Eigentumsvorbehalt ergeben.

ARTIKEL 6 - SOLIDARITÄT UND SUBROGATION

 

Von jeder Person, die im Namen eines Dritten eine Bestellung aufgibt, wird angenommen, dass sie als Bevollmächtigter und solidarischer und unteilbarer Bürge dieses Dritten handelt und in dieser Eigenschaft insbesondere zur Zahlung der an Kikox Sàrl erteilten Bestellung verpflichtet ist. Darüber hinaus ist im Falle eines Konkurses des Kunden dessen gesetzlicher Vertreter (Direktor, Verwalter, Geschäftsführer, ...) sofort und persönlich als solidarischer und unteilbarer Bürge verpflichtet, die Zahlung anstelle des säumigen Schuldners zu übernehmen und tritt im Falle einer Zahlung durch ihn in die Rechte von Kikox Sàrl gegenüber dem Konkursschuldner ein.

ARTIKEL 7 - PREISE

Die angebotenen Preise sind in CHF und sind verbindlich und endgültig. Die Preise werden für eine Dauer von 6 Monaten ausgehandelt, können danach aber geändert werden, insbesondere aufgrund von möglichen Änderungen der Rohstoffkosten oder des Wechselkurses nach oben oder unten.

Im Falle von Preisänderungen verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer darüber zu informieren, und diese werden erst nach einer Frist von einem Monat wirksam.

ARTIKEL 8 - GARANTIEKLAUSEL

Die verkauften Waren sind garantiert frei von Mängeln, die auf einen Herstellungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Eventuelle Mängel müssen Kikox Sàrl innerhalb von 10 Tagen ab dem Lieferdatum mitgeteilt werden und müssen unbedingt innerhalb dieser Frist Gegenstand einer spezifischen schriftlichen Anfrage bei Kikox Sàrl sein. Nur die folgenden Gründe können als „Mangel“ angesehen werden: Falschlieferung, fleckige Artikel, Schnitt-, Größen-, Etikettierungs- oder Qualitätsfehler. Nach schriftlicher Annahme und Eingang der Rückgabeartikel bei der Kikox Sàrl wird diese die Artikel zunächst durch ähnliche Artikel ersetzen (solange der Vorrat reicht) oder anschließend den entsprechenden Betrag in Form einer Gutschrift zurückerstatten, die mit der nächsten Rechnung oder Saison verrechnet werden kann.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn: der Funktionsfehler auf einen unbefugten Eingriff in die Ware zurückzuführen ist; der Funktionsfehler auf normalen Verschleiß der Ware oder auf mangelnde Wartung durch den Käufer zurückzuführen ist; der Funktionsfehler auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder nicht rechtzeitig gemeldet wurde. Eine Reklamation, die sich auf einen Teil der Ware bezieht, entbindet den Käufer nicht von der Pflicht, den Preis für die konforme Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.

ARTIKEL 9 - AUFLÖSUNGSKLAUSEL

 

Die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, könnte neben den drohenden Strafen auch einen Abbruch der Geschäftsbeziehungen zur Folge haben.

ARTIKEL 10 - GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

 

Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht, Rechtskraft: Montreux. Nur die Schweizer Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zwischen den Parteien verbindlich.

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